Ob eine ergotherapeutische Behandlung erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Dies kann der Hausarzt sein, ein Facharzt oder der Kinderarzt.
Nach einer ausführlichen Untersuchung wird er Ihnen bzw. Ihrem Kind bei Notwendigkeit eine Verordnung für eine ergotherapeutische Behandlung ausstellen.
Wie es weiter geht? ...
Nach der eingehenden Diagnose Ihres behandelnden Arztes, führen wir mit Ihnen ein ausführliches Gespräch. Das ist der Beginn unserer Zusammenarbeit.
Der Anamnese und der darauffolgenden, differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung widmen wir ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Gerade um Therapiewege und Umstände zu finden, die Ihnen persönlich die besten Möglichkeiten bieten, um den Weg der Heilung oder Verbesserung beschreiten zu können, sind Hinweise aus der Anamnese und der äußerst sorgfältigen Befunderhebung von unschätzbarem Wert.
Ein reiches Therapie- und Trainingsangebot, viel Erfahrung und stete Integration neuer Erkenntnisse erlauben es uns dann, flexibel und bestmöglich auf ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Die Ergebnisse der Beobachtungen und der durchgeführten Tests besprechen wir mit Ihnen. Wir legen gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele fest und finden Wege, wie wir die Ziele erreichen wollen. So entsteht der Behandlungsplan. Er kann im Verlauf der Behandlung an bereits erreichte Erfolge oder auftauchende Bedürfnisse angepasst werden.
Von-Saarwerden-Str. 19
47906 Kempen
Mo - Fr. nach Vereinbarung
Bürozeiten: Mo + Do 9-11:30 Uhr
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Wir stellen uns neu auf
- Ergotherapeut/-in als fachl. Leistung
- sowie 2 Ergotherapeuten/innen